Fehlüberweisung für Luxus verprasst - Keine Entreicherung

Der Empfänger einer Fehlüberweisung von rund 170.000 Euro muss den Betrag an die Bank zurückzahlen. Er könne sich nicht auf Entreicherung durch Luxusaufwendungen berufen, die er getätigt habe, da er von Anfang an mit der Rückzahlung des Geldes habe rechnen müssen, entschied das Landgericht Hannover kürzlich.

Beklagter erhielt Fehlüberweisung von rund 170.000 Euro

Am 18.07.2019 hatte die Auszahlungsabteilung der Bank einen Betrag von 170.786,20 Euro auf das Konto des Beklagten überwiesen. Zu diesem Zeitpunkt war die Lebensgefährtin des Beklagten bei der Bank angestellt und in der Auszahlungsabteilung tätig. Die Klägerin behauptet, die Lebensgefährtin habe die Überweisung veranlasst: Interne Ermittlungen und eine Auswertung der elektronischen Überweisungsdaten hätten ergeben, dass sie sich unter dem Benutzerkonto einer anderen Mitarbeiterin eingeloggt und den Beklagten als Empfänger eingesetzt habe. Der Betrag sei eigentlich als Baufinanzierungsdarlehen für einen Bankkunden vorgesehen gewesen.

Geld für Luxusaufwendungen verprasst

Der Beklagte hatte zunächst eingewandt, dass er die Überweisung zwar erhalten, das Geld größtenteils aber für “Luxusaufwendungen“ ausgegeben habe. Allein vom 24.07.2019 bis 27.07.2019 habe er etwa 92.000 Euro “verprasst“. Neben Hotel- und Mietwagenkosten von rund 3.600 Euro habe er 15.000 Euro im Casino verspielt und 18.500 Euro bei einem Bordellbesuch ausgegeben. In Hamburg seien ihm zudem 50.000 Euro in bar gestohlen worden. Vor diesem Hintergrund sei er rechtlich entreichert, zumal die Bank ihn erst einen Monat nach der Überweisung zur Rückzahlung aufgefordert habe.

LG: Beklagter muss Betrag in voller Höhe zurückzahlen

Das Landgericht hat den Beklagten nach Anerkenntnis zur Rückzahlung des vollständigen Betrages verurteilt. Er habe von Anfang an mit der Rückzahlung des Geldes rechnen müssen und könne sich deshalb nicht auf eine Entreicherung berufen.

LG Hannover, Urteil vom 27.07.2020 - 4 O 248/19

Redaktion beck-aktuell, 24. August 2020.

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