Dienstag, 30.6.2020
Preisklauseln der Deutschen Bank für Basiskonto gekippt

Banken dürfen ihren Mehraufwand für die Führung von Basiskonten nicht allein auf die Inhaber von Basiskonten umlegen. Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 30.06.2020 und kippte Entgeltklauseln der Deutschen Bank, die für ein Basiskonto monatlich 8,99 Euro verlangt hatte. Die Kosten für ein solches Konto, das einkommensschwachen Verbrauchern die Teilhabe am Zahlungsverkehr ermöglichen solle, müssten angemessen sein.

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