Freitag, 31.7.2020
Zeitnahe Bewertung von DDR-Anlagegütern in Deutscher Mark

Der Wert von DDR-Altanlagen muss nach den üblichen Anschaffungs- und Herstellungskosten bestimmt werden. Die Kosten müssen sich dabei an den Preisen orientieren, die in zeitlicher Nähe zur ersten Bewertung in Deutscher Mark üblich waren. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 03.06.2020 entschieden.

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