Donnerstag, 12.5.2022
Erste BGH-Entscheidung zu Preisanpassungsklauseln eines Berliner Fernwärmeversorgungsunternehmens

Der Bundesgerichtshof hat eine erste Entscheidung in der Klageserie gegen ein Berliner Fernwärmeversorgungsunternehmen gefällt, in der die Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln im Streit steht. Danach ist die Anpassungsklausel zum Bereitstellungs- beziehungsweise Grundpreis nicht zu beanstanden. Energieversorgungsunternehmen dürfe die Befugnis zur Anpassung der für unwirksam befundenen Preisänderungsklausel zum Arbeitspreis nicht allgemein aberkannt werden.

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