Mittwoch, 2.9.2020
Schule darf Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht dringend empfehlen

Im Streit um die von seiner Schule ausgesprochene dringende Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch im Unterricht konnte ein Schüler einen Erfolg verzeichnen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hielt die Erklärung für unzulässig. Soweit der Schüler sich gegen eine Empfehlung zur Installation der Corona-Warn-App und gegen eine Dokumentations- und Meldepflicht für externe Besucher wandte, konnte er das Gericht nicht überzeugen.

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