Wenn ein Anwalt für ein per beA zugestelltes Urteil kein Empfangsbekenntnis abgibt, auf Aufforderung auch sein beA-Nachrichtenjournal nicht vorlegt und jede Kooperation verweigert, muss er sich nicht wundern, wenn ihm nicht geglaubt wird, dass er das Urteil erst Wochen später zur Kenntnis genommen haben will.
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