Donnerstag, 24.9.2020
Opferentschädigung bei Alkoholmissbrauch der Mutter in Schwangerschaft

Wer vor der Geburt durch den fortgesetzten Alkoholmissbrauch seiner Mutter in der Schwangerschaft einen Schaden erlitten hat, hat nur dann einen Anspruch auf Opferentschädigung, wenn die Grenze zum kriminellen Unrecht überschritten wurde. Hierfür müsse der Alkoholmissbrauch auf einen versuchten Abbruch der Schwangerschaft gerichtet gewesen sein, so das Bundessozialgericht in einem Urteil.

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