Die in Berlin für zusätzliche Leistungen freier Kita-Träger geltende strikte Obergrenze für monatliche Zuzahlungen der Eltern ist laut BVerwG mit dem Anspruch der freien Träger auf gleichheitsgerechte Beteiligung am staatlichen System der Kita-Finanzierung unvereinbar. Geklagt hatte eine große Kita-Betreiberin, die jetzt rund 200.000 Euro erhält.
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