Donnerstag, 27.8.2020
Promillegrenzen gelten auch für Fahrer von Elektroscootern

Für Fahrer von sogenannten Elektroscootern gelten die dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht mit einem Beschluss im Juli entschieden. Es bestätigte damit die Strafe eines Oktoberfestbesuchers, der mit 1,35 Promille einen E-Tretroller im Straßenverkehr geführt hatte. Es handele sich um die erste höchstrichterliche Entscheidung in dieser Frage, sagte Gerichtssprecher Florian Gliwitzky am 26.08.2020.

Mehr lesen