Für Fahrer von sogenannten Elektroscootern gelten die dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht mit einem Beschluss im Juli entschieden. Es bestätigte damit die Strafe eines Oktoberfestbesuchers, der mit 1,35 Promille einen E-Tretroller im Straßenverkehr geführt hatte. Es handele sich um die erste höchstrichterliche Entscheidung in dieser Frage, sagte Gerichtssprecher Florian Gliwitzky am 26.08.2020.
2.200 Euro und Führerschein weg
Im Fall wurde ein 31-Jähriger nach einem Oktoberfestbesuch im Jahr 2019 mit 1,35 Promille Alkohol im Blut auf einem E-Tretroller von der Polizei angehalten. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldbuße von 2.200 Euro, einem Fahrverbot und einem siebenmonatigen Führerscheinentzug. Über die Entscheidung hatte die “Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Hiergegen legte der Mann Rechtsmittel ein.
Keine Sonderrolle für Elektroscooter
Die Richter verwarfen das Rechtsmittel mit Blick auf die Sommer 2019 erlassene Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr. Dieser zufolge seien auch E-Tretroller - auch Elektroscooter genannt - als Fahrzeuge anzusehen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Redaktion beck-aktuell, 27. August 2020 (dpa).
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Aus der Datenbank beck-online
Jahnke, Zweiräder und ähnliche Objekte im Straßenverkehr: Deckung, Haftung, Mitverantwortung, NZV 2019, 601
Siemer/Hoger, Siemer/Hoger: Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung - Elektrotretroller im Praxistest, DAR 2019, 715