2.200 Euro und Führerschein weg
Im Fall wurde ein 31-Jähriger nach einem Oktoberfestbesuch im Jahr 2019 mit 1,35 Promille Alkohol im Blut auf einem E-Tretroller von der Polizei angehalten. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldbuße von 2.200 Euro, einem Fahrverbot und einem siebenmonatigen Führerscheinentzug. Über die Entscheidung hatte die “Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Hiergegen legte der Mann Rechtsmittel ein.
Keine Sonderrolle für Elektroscooter
Die Richter verwarfen das Rechtsmittel mit Blick auf die Sommer 2019 erlassene Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr. Dieser zufolge seien auch E-Tretroller - auch Elektroscooter genannt - als Fahrzeuge anzusehen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.