Freitag, 20.8.2021
Zwangsweise Elektrokonvulsionstherapie in Ausnahmefällen zulässig

In Ausnahmefällen kann eine zwangsweise Elektrokonvulsionstherapie (EKT) zulässig sein. Der Bundesgerichtshof hat dies in dem Fall einer psychisch schwerkranken Frau entschieden, die zum Zeitpunkt der Maßnahme nicht mehr ansprechbar war und sich selbst kaum mehr wahrnahm. Die Maßnahme entspreche anerkannten Standards und biete die einzige Möglichkeit, die Voraussetzungen für eine Behandlung mit Tabletten zu schaffen. Unter diesen Umständen sei der schwere Grundrechtseingriff gerechtfertigt.

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