Montag, 14.12.2020
Akteneinsicht in vollem 13-Quadratmeter-Kellerraum derzeit unzumutbar

Eine GmbH erfüllt ihre Verpflichtung, einem Gesellschafter zusammen mit zwei hierzu Bevollmächtigten Einsicht in Handelsbücher und Geschäftsunterlagen zu gewähren, während der Corona-Pandemie nicht dadurch, dass sie hierzu einen 13 Quadratmeter großen, mit zahlreichen, nicht beschrifteten Kartons und weiteren Möbelstücken zugestellten Kellerraum bereitstellt. Dies stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main klar.

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