Der Iraker verlor seinen Aufenthaltstitel infolge einer Verurteilung wegen Vergewaltigung einer 18-Jährigen. Nun hat der VGH Mannheim bestätigt, dass die geplante Abschiebung rechtmäßig ist.
Mehr lesenEin Iraker begeht in Deutschland eine Vergewaltigung, der als Hans-Bunte-Fall durch die Medien geht. Er verliert seinen asylrechtlichen Schutzstatus und wird ausgewiesen. Außerdem wird erst ein neunjähriges, später ein vierjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt – letzteres laut VG Freiburg zu Recht.
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