Freitag, 29.11.2024
DS-GVO-Verstoß durch Schufa-Meldung: Nur die Hauptforderung zählt

Ein Inkassobüro meldete der Schufa eine nicht bezahlte Rechnung, trennte dabei aber nicht zwischen den Rückständen und den Nebenforderungen wie Mahngebühren und Nichterfüllungsschaden. Das kann laut OLG Schleswig gegen die DS-GVO verstoßen.

Mehr lesen