Donnerstag, 16.1.2025
Smartphone ändert Tätigkeit: Höhergruppierung für Streifendienstler beim Ordnungsamt

Eine Stadt stattete ihre Ordnungsamtmitarbeiter im Streifendienst mit Smartphones aus – mit Konsequenzen für die Vergütung. Das LAG Berlin-Brandenburg gab einem Streifendienstler Recht, der in eine höhere Entgeltgruppe wollte. Denn dessen Tätigkeit habe sich wesentlich verändert.

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