Montag, 20.2.2023
Einbenennung eines Minderjährigen trotz fehlender Einwilligung

Soll ein Kind aus einer vorangegangenen Ehe den neuen Namen der Stieffamilie tragen, kann die fehlende Einwilligung des anderen Elternteils nur dann vom Gericht ersetzt werden, wenn die Namensänderung aus gewichtigen Gründen für das Kindeswohl erforderlich ist. Einschränkend hat der Bundesgerichtshof allerdings entschieden, dass eine Gefährdung des Kindeswohls ohne Namensänderung nicht erforderlich sei. Es sei außerdem zu prüfen, ob es für das Kind nicht möglich sei, beide Namen zu tragen. 

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