Mittwoch, 22.6.2022
Sieben Meter hohes Kreuz aus Garten zu entfernen

Eine gläubige Düsseldorferin muss laut Gerichtsurteil ein über sieben Meter hohes Holzkreuz aus ihrem Garten entfernen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch entschieden. Das Kreuz stelle eine "rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung" dar, die nicht geduldet werden müsse. Es wirke auf einen vernünftigen Betrachter wie ein störender Fremdkörper. Es führe dazu, dass der Garten "die Züge einer Gedenkstätte" annehme.

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