Freitag, 23.9.2022
Heilpraktiker dürfen bestimmte Formen der Eigenbluttherapie anbieten

Nach einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil des Verwaltungsgerichts München dürfen Heilpraktiker Patienten nach wie vor mit bestimmten Formen der Eigenbluttherapie behandeln. Einige Verfahren seien aber Ärzten vorbehalten. Das Gericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zugelassen. Die Frage ist nach einer Änderung des Arzneimittelgesetzes im Jahr 2019 zwischen Heilpraktikern und den zuständigen Überwachungsbehörden streitig.

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