Dienstag, 18.8.2020
Ehrenmord aus niedrigem Beweggrund

Wenn jemand versucht seine Ehefrau zu töten, weil diese nicht länger nach dem tradierten Rollenverständnis leben will, erfüllt der Täter das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe. Der Bundesgerichtshof hat daher eine Verurteilung wegen bloß versuchtem Totschlag mit Urteil vom 22.07.2020 aufgehoben.

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