Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich auf eine steuerliche Entlastung für freiwillige Helfer in Impfzentren festgelegt. Wie das Finanzministerium Baden-Württemberg mitteilt, können diese nun von der Übungsleiter- oder von der Ehrenamtspauschale profitieren, wonach Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei sind.
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