Steuerliche Erleichterungen für freiwillige Helfer in Impfzentren beschlossen

Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich auf eine steuerliche Entlastung für freiwillige Helfer in Impfzentren festgelegt. Wie das Finanzministerium Baden-Württemberg mitteilt, können diese nun von der Übungsleiter- oder von der Ehrenamtspauschale profitieren, wonach Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei sind.

Helfer in Impfzentren sollen Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale erhalten

Nach der Abstimmung zwischen Bund und Ländern soll für alle freiwilligen Helfer, die in den Jahren 2020 und 2021 direkt an der Impfung beteiligt sind – also in Aufklärungsgesprächen oder beim Impfen selbst – die Übungsleiterpauschale gelten. Die Übungsleiterpauschale lag 2020 bei 2.400 Euro, 2021 wurde sie auf 3.000 Euro jährlich erhöht. Bis zu dieser Höhe bleiben Einkünfte für eine freiwillige Tätigkeit steuerfrei. Wer sich wiederum in der Verwaltung und der Organisation von Impfzentren engagiert, kann die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen. Für das Jahr 2020 betrug sie bis zu 720 Euro, seit 2021 sind bis zu 840 Euro steuerfrei.

Redaktion beck-aktuell, 16. Februar 2021.

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