Mittwoch, 16.6.2021
Kein Anspruch auf neue Eheurkunde nach Vornamensänderung bei Transsexualität

Ändert eine transsexuelle Person ihre früheren männlichen Vornamen nach der Eheschließung, hat sie personenstandsrechtlich keinen Anspruch auf eine neue Eheurkunde mit ihren aktuellen weiblichen Vornamen. Laut Bundesgerichtshof würde dies eine falsche Beurkundung darstellen, da die Namensänderung nicht rückwirkend wirksam wird. Das Gebot, frühere Namen einer transsexuellen Person nicht zu offenbaren, werde nicht verletzt.

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