Donnerstag, 24.8.2023
Zwangsheirat oder arglistige Täuschung: Grund für Eheaufhebung macht einen Unterschied

Eine Afghanin und ihr Mann wollten ihre Ehe aufheben lassen – sie wegen Zwangsheirat, er wegen arglistiger Täuschung. Das AG ging zugunsten der Frau nur von einer Zwangsehe aus und der BGH stellte nun klar, dass der Mann dadurch vor allem unterhaltsrechtlich benachteiligt sein kann.

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