Montag, 13.3.2023
EGMR beschließt Verfahrenserleichterungen für Beschwerden aus Erdbebengebiet

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit Blick auf das Erdbeben am 06.02.2023 in Teilen Syriens und der Türkei eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, welche die Handhabe der aus der türkischen Region kommenden Fälle durch das Gericht betreffen. Insbesondere sollen die formellen Voraussetzungen für Beschwerdeführer erleichtert und prozessuale Fristen unter Umständen verlängert werden.

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