Im Prozess wegen Wirtschaftsspionage rund um Cum-Ex-Geschäfte hat ein Schweizer Gericht das Urteil gegen einen deutschen Anwalt aufgehoben. Angeklagt waren der in Deutschland als Cum-Ex-Aufklärer gefeierte Eckart Seith und zwei Mitarbeiter einer Schweizer Bank. Bei dem zunächst ermittelnden Staatsanwalt habe es einen "Anschein der Befangenheit" gegeben, teilte das Obergericht in Zürich am Freitag mit.
Mehr lesenBei der Aufarbeitung betrügerischer Cum-Ex-Steuergeschäfte gibt es im neu aufgerollten Prozess wegen Wirtschaftsspionage gegen den deutschen Anwalt und Aufklärer Eckart Seith eine abrupte Wende. Das Obergericht in Zürich gab am Mittwoch Anträgen der Verteidiger statt und brach die Berufungsverhandlung ab. Richter Rolf Naef sagte, die Ermittlungsergebnisse eines früher mit dem Fall befassten Staatsanwalts seien wegen Befangenheit nicht verwendbar.
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