Grundlage für Prozess fehlt
Darauf hatten die Verteidiger in den rund acht Jahre dauernden Ermittlungen bereits mehrfach, aber bislang vergeblich plädiert. Sie argumentierten, dass der Staatsanwalt gleichzeitig mit einer Klage gegen die Bank J. Safra Sarasin und mit einer Gegenklage der Bank gegen die Angeklagten beschäftigt war. Er habe aber nur Beweismittel gegen die Angeklagten, nicht die Bank gesammelt. Dem Gericht fehlte damit die Grundlage für den Prozess. Eine endgültige Entscheidung über den Fortgang des Prozesses stand zunächst noch aus.
Größter Steuerskandal der Nachkriegszeit
Die Anklage stand im Zusammenhang mit einem der größten Steuerskandale der Nachkriegszeit. Dabei geht es um betrügerische Cum-Ex-Geschäfte, bei denen Anlagefonds sich nur einmal gezahlte Steuern mehrfach erstatten ließen.
Aushändigung der Dokumente als Wirtschaftsspionage eingeordnet
Seith hatte in Ulm für einen deutschen Kunden der Schweizer Bank J. Safra Sarasin, der durch von der Bank vermittelte Cum-Ex-Geschäfte viel Geld verlor, Schadenersatz erstritten. Er legte in dem Prozess bankinterne Dokumente vor, die in Deutschland umfangreiche Cum-Ex-Ermittlungen auslösten. Die Schweizer Staatsanwaltschaft sah in der Aushändigung der Dokumente aber Wirtschaftsspionage und hatte ihrerseits Seith und zwei ehemalige Mitarbeiter der Bank angeklagt.
Schuldspruch wegen Vergehen gegen das Bankengesetz
Seith war in einem ersten Verfahren 2019 vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage freigesprochen worden. Es blieb aber ein Schuldspruch wegen Vergehen gegen das Bankengesetz. Die beiden Bankmitarbeiter wurden ebenfalls schuldig gesprochen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Angeklagte waren in Berufung gegangen.