Freitag, 2.9.2022
Reiseportal muss Echtheit von Hotel-Bewertungen überprüfen

Ein Hotel, das die Echtheit von negativen Kundenmeinungen auf einem Bewertungsportal anzweifelt, muss nicht näher begründen, warum der- oder diejenige kein Gast gewesen sein soll. Grundsätzlich reiche die Behauptung, dass es keinen Kontakt gegeben habe, heißt es in einem noch unveröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.08.2022. Das Portal sei verpflichtet, dem nachzugehen und die Bewertung zu überprüfen.

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