Freitag, 10.1.2025
Syndikusrechtsanwälte in Verband können Schriftsätze per beA oder eBO einreichen

Syndikusrechtsanwälte, die für einen Verband Rechtsdienstleistungen gegenüber Verbandsmitgliedern erbringen, können sowohl das eigene besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) als auch das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) des Verbands als sicheren Übermittlungsweg nutzen.

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