Die hessische Justiz erweitert die Möglichkeiten der digitalen Bürgerkommunikation. Mit der bevorstehenden Einführung des Elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) könnten Bürgerinnen und Bürger und private Organisationen, wie Vereine und Unternehmen, zukünftig vollständig elektronisch mit der Justiz kommunizieren, teilt das Justizministerium Hessen mit. Den Startschuss für die digitale Kommunikation bilde die Bestimmung der IT-Stelle der hessischen Justiz als öffentlich-rechtliche Stelle für die Freischaltung der eBO-Postfächer.
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