Mittwoch, 10.8.2022
Flottenreduzierung: Easyjet-Kündigungen der zweiten Kündigungswelle unwirksam

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat über mehrere betriebsbedingte Kündigungen der Fluggesellschaft Easyjet nach Verkleinerung des Flugzeugkontingents am Flughafen BER entschieden: Die Fünfte sowie weitere Kammern erachteten die Kündigungen der ersten Kündigungswelle für wirksam. Die Neunte Kammer hielt Kündigungen der zweiten Kündigungswelle für unwirksam.

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