Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat über mehrere betriebsbedingte Kündigungen der Fluggesellschaft Easyjet nach Verkleinerung des Flugzeugkontingents am Flughafen BER entschieden: Die Fünfte sowie weitere Kammern erachteten die Kündigungen der ersten Kündigungswelle für wirksam. Die Neunte Kammer hielt Kündigungen der zweiten Kündigungswelle für unwirksam.
Mehr lesen