Freitag, 19.8.2022
Werbe-E-Mails ohne Zustimmung verletzen Persönlichkeitsrecht

Ein Pay-TV Anbieter darf im geschäftlichen Verkehr Werbe-E-Mails nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers versenden. Mit einem am Freitag veröffentlichten Urteil bestätigte das Amtsgericht München einen entsprechenden Unterlassungsanspruch. Der Widerspruch gegen die Zulässigkeit elektronischer Werbung sei an keine bestimmte Form gebunden. Der Kläger musste die Einstellungen im "Kundenverwaltungssystem" der Beklagten nicht selber ändern.

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