Freitag, 22.3.2024
Blätter in der E-Akte haben keine Rückseite

Die Angabe "Blatt" statt "Seite" bei der Nummerierung in einer elektronisch geführten Akte bedeutet nicht, dass das Gericht irgendwelche Informationen auf der Rückseite versteckt hat. Das zu erwähnen, ließ das OVG Münster sich nicht nehmen. 

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