Freitag, 1.3.2024
Mundspülung durfte nicht als "Corona-Prophylaxe" beworben werden
Eine Mund- und Rachenspülung durfte in Pandemie-Zeiten nicht als "Corona-Prophylaxe" oder mit ähnlichen Hinweisen beworben werden. Das hat der BGH mit einem am Freitag veröffentlichten Urteil festgestellt und der Klage von Verbraucherschützern stattgegeben. Mehr lesen