Freitag, 11.11.2022
Durchsuchung im Bundesfinanzministerium war rechtswidrig

Die Durchsuchungsanordnung des Amtsgerichts Osnabrück vom 10.08.2021 betreffend das Bundesministerium der Finanzen in Berlin für Diensträume sowie Papierarchive und elektronische Archive, die beim Bundesministerium der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit; FIU) zugeordnet sind, war rechtswidrig. Dies hat die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück am Donnerstag entschieden.

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