Die Deutsche Umwelthilfe hat im Kampf gegen möglicherweise verbotene Abschalteinrichtungen in Autos einen Etappensieg erzielt. Der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Athanasios Rantos, argumentierte am Donnerstag in seinen Schlussanträgen, eine anerkannte Umweltorganisation dürfe eine Verwaltungsentscheidung gerichtlich anfechten, die möglicherweise gegen das Verbot von Abschalteinrichtungen verstößt.
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