Freitag, 23.9.2022
Keine SGB II-Leistungen für duales Studium

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat einen Anspruch auf SGB II-Leistungen für ein duales Bachelor-Studium verneint. Es handele sich um ein dem Grunde nach förderungsfähiges Vollzeitstudium, was zum Leistungsausschluss führe. Ob ein Vollzeitstudium vorliege, sei anhand der Studienordnung der BAföG-Verwaltungsvorschriften zu beurteilen, so das LSG. Gegen das Urteil ist beim Bundessozialgericht die Revision anhängig.

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