Montag, 14.9.2020
Als Lebens- und als Reinigungsmittel einsetzbarer Essig unterliegt Biozid-Verordnung

Ein aus Essigkonzentrat bestehendes Produkt unterliegt den Anforderungen der Biozid-Verordnung, wenn es auch als Lebensmittel eingesetzt werden kann, überwiegend jedoch nicht für Lebensmittelzwecke, sondern wie hier zur Reinigung bestimmt ist. Dies stellt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in Bezug auf zwei Essig-Produkte klar.

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