Donnerstag, 10.6.2021
Ausgleichspflicht privater Versorgungsträger nach Quasi-Splitting

Ein eingetragener Verein, der seinen Arbeitnehmern Anwartschaften für eine betriebliche Altersversorgung gewährt, muss der Deutschen Rentenversicherung die Aufwendungen eines Quasi-Splittings erstatten. Der Bundesgerichtshof hat erstmalig entschieden, dass auch private Versorgungsträger nach § 225 SGB VI ausgleichspflichtig sind.

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