Wie das Landessozialgericht München mitteilt, haben in mehreren Verfahren um das Thema "Wegeunfall bei coronabedingtem Start an drittem Ort" die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung in Umsetzung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts von 2020 Vergleiche zugunsten der Versicherten geschlossen.
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