Nach dem Freispruch eines Journalisten vom Sender Radio Dreyeckland hat die Karlsruher Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Sie hatte in dem Prozess eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40 Euro für den Redakteur gefordert – also insgesamt 3.600 Euro. Der Vorwurf: Ein Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot.
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