Freitag, 20.5.2022
Verurteilung wegen rechtsradikaler Übergriffe beim Dresdener Stadtfest rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von zwei Rechtsradikalen wegen Übergriffen auf Ausländer beim Dresdener Stadtfest bestätigt. Das Landgericht Dresden hatte gegen beide mehrjährige Freiheitsstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung verhängt. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben, so der BGH.

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