Rechtsradikale "Bürgerwehr" attackierte Ausländer
Nach den Urteilsfeststellungen des LG überfielen die Angeklagten aus rechtsradikaler Gesinnung heraus mit etwa 20 gleichdenkenden Mittätern in der Nacht vom 20. auf den 21.08.2016 zielgerichtet zwei Gruppen friedlicher Ausländer auf dem Dresdener Stadtfest. Sie wollten in Art einer "Bürgerwehr" Gewalt gegen Geflüchtete ausüben. Die Überfallenen erlitten teils schwere, potentiell lebensgefährliche Verletzungen und leiden teilweise heute noch unter den Tatfolgen. Der BGH verwarf die Revisionen der Angeklagten gegen das LG-Urteil.