Drei Streifen – das Markenzeichen von Adidas. Doch nicht jedes Streifen-Design anderer Sportartikelhersteller ist unzulässig: So bekam das deutsche Unternehmen im Streit um fünf Sporthosen des Konkurrenten Nike nur in einem Fall recht. Der auf dieser Hose angebrachte Nike-"Swoosh" war dem OLG Düsseldorf zu unauffällig.
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