Mittwoch, 2.11.2022
"Passive Entstrickung" führt nicht zur Besteuerung

Die Änderung eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) kann nicht zur Verwirklichung des Entstrickungstatbestands nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG führen (sogenannte passive Entstrickung). Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden und einer Klage stattgegeben. Der Klägerin könne die Änderung des DBA nicht zugerechnet werden. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

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