Donnerstag, 24.8.2023
Gesetzeslücke bei Schenkungsteuer ermöglicht steuerfreie Wertverschiebungen
Die disquotale Einlage in die ungebundene Kapitalrücklage einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) stellt keinen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang dar. So das FG Hamburg, das auf eine Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer verwies. Mehr lesen