Nachdem in einem sächsischen Wein Rückstände des Pestizids Dimethoat nachgewiesen worden waren, wurde der Wein vom Markt genommen - zu unrecht, wie das BVerwG nun entschied. Dimethoat sei zum Zeitpunkt der Verkehrsverbote zwar in Deutschland nicht zugelassen gewesen, das EU-Recht erlaube aber eine bestimmte Menge.
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