Mittwoch, 19.4.2023
Elektronische Zeiterfassung für Beschäftigte in Planung

Eine Rückkehr zur Stechuhr soll es nicht geben – aber die tägliche Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland soll künftig elektronisch aufgezeichnet werden. Dabei soll es Ausnahmen geben. Das sind Kernpunkte eines Gesetzentwurfs für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes. Mit den Gesetzesplänen reagiert das Bundesarbeitsministerium auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts, die eine Erfassung der Arbeitszeiten verlangt hatten, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.

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