Um den Preiswettbewerb zwischen Energieversorgern zu stärken, aber auch Missbrauch vorzubeugen, soll laut Bundeswirtschaftsministerium bei den Energiepreisbremsen der Differenzbetrag stärker begrenzt werden. Dies gelte für Unternehmen, die eine Entlastungssumme von über zwei Millionen Euro erhielten.
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