Freitag, 15.5.2020
Diesel-Fahrverbote: Baden-Württemberg muss Zwangsgeld zahlen

Weil Baden-Württemberg noch immer kein Verkehrsverbot für Diesel-5-Fahrzeuge im Stadtgebiet Stuttgart verbindlich vorgesehen hat, soll es ein Zwangsgeld von 25.000 Euro an die Deutsche Kinderkrebsstiftung zahlen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat nun das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 14.05.2020 bestätigt und die Beschwerde des Landes zurückgewiesen.

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