Mittwoch, 21.7.2021
Einflussnahme auf Amtsträger durch Wahlkampfspende

Werden einem Amtsträger, der sich für ein anderes Amt bei derselben Gemeinde bewirbt, Vorteile für künftige Diensthandlungen angeboten, kann ein Bestechungsdelikt vorliegen. Dies gilt laut Bundesgerichtshof jedenfalls dann, wenn diesem im Zeitpunkt der Tathandlung bereits aufgrund seiner derzeitigen Stellung ein weitreichender Aufgabenkreis zugewiesen ist.

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